Wichtige Kundeninformation

Dieses Informationsblatt ist rechtsverbindlicher Bestandteil des Mietvertrages. Bei etwaigen Widersprüchen gehen die Mietvertragsbedingungen vor.

Gültig ab September 2016 (Nr. 13)

Angegebene Beträge – ausgenommen Versicherungssummen und -prämien sowie Schadenersatz – verstehen sich inkl. 19% USt.


FAHRZEUGE: Unsere Fahrzeugmodelle sind in Fahrzeuggruppen eingeteilt. Nur nach diesen können Reservierungen bestätigt werden. Für einzelne Modelle und/oder Ausstattungsdetails ist leider keine Zusage möglich.

KFZ.-HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG: Jedes unserer in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge ist wie folgt haftpflichtversichert: € 50 Millionen pro Unfallereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden jedoch höchstens € 8 Millionen pro Person. Für ausländische Mietfahrzeuge gelten im Inland die deutschen Mindestdeckungssummen, im Ausland die dortigen Bestimmungen.

BASISPREIS/MIETPREIS: Die Berechnung erfolgt nach Zeit, und zwar jeweils pro angefangenem Zeitraum, und – in bestimmten Tarifen und Fällen – zusätzlich nach gefahrenen Kilometern. Für jeden begonnenen 24-Stunden-Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Vermietung wird 1 Miettag zugrunde gelegt. Die Kosten für Ölverbrauch, Wartung, Verschleißreparaturen und Kfz.-Haftpflicht-Versicherung sind im Basispreis enthalten. Die Basispreise variieren nach Fahrzeuggruppe und Marktlage. Unsere Budget-Stationen geben jederzeit gerne Auskunft zu den verschiedenen Mietpreisen.

KRAFTSTOFFKOSTEN/EZ FUEL: Zum Ausgleich fehlender Kraftstoffmengen bei Fahrleistungen bis einschließlich 120 km berechnet Budget ein EZ Fuel Entgelt in Höhe von € 18,00. Die Berechnung erfolgt nicht, soweit der Mieter/Fahrer die Betankung des Fahrzeugs durch Vorlage des Tankbeleges nachweist. Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder ein wesentlicher niedrigerer Höhe entstanden ist.

ZAHLUNGSART: Neben einem Budget-Zahlungsmittel akzeptieren wir auch jede international anerkannte Kreditkarte (keine Prepaid oder Debit Karten). Für Fahrzeuge ab Obere Mittelklasse bestehen besondere Kreditkartenregelungen, die wir Ihnen auf Anfrage gerne erläutern.

MINDESTALTER:
Der Mieter und jeder Fahrer eines Fahrzeuges müssen mindestens 21 Jahre alt sein – bei Kleinwagen 19 und ab der Oberklasse 25 Jahre (Ausnahmen bei Anmietung im Rahmen einer mit Budget bereits abgeschlossenen Firmenkundenvereinbarung möglich).

FÜHRERSCHEIN: Grundsätzlich ist die Fahrerlaubnis der bisherigen Klasse 3 oder der EU-Klasse B erforderlich, die seit mindestens 1/2 Jahr gültig ist (Ausnahmen bei Anmietung im Rahmen einer mit Budget bereits abgeschlossenen Firmenkundenvereinbarung möglich). Für Fahrzeuge der Oberklasse ist das Bestehen der Fahrerlaubnis seit mindestens 3 Jahren erforderlich. Eine ausländische Fahrerlaubnis aus nicht EU-Ländern wird anerkannt, wenn sie im Original oder in beglaubigter Übersetzung vorgelegt wird, in lateinischen Buchstaben lesbar ist und den obigen Vorgaben entspricht. Ein internationaler Führerschein wird nur in Verbindung mit dem zugrunde liegenden nationalen Dokument akzeptiert.

ZUSATZFAHRER: Das Fahrzeug darf mit Zustimmung des Mieters auch von den Mitgliedern seiner Familie, bei Anmietung im Rahmen einer mit Budget bereits abgeschlossenen Firmenkundenvereinbarung von den beauftragten Mitarbeitern des Firmenkunden oder von den sonstigen auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden. In allen vorgenannten Fällen, in denen das Fahrzeug außer vom Mieter von einer oder mehreren zusätzlichen Personen gefahren werden soll, erheben wir hierfür eine Verwaltungsgebühr Zusatzfahrer (Ausnahmen bei Anmietung im Rahmen einer mit Budget bereits abgeschlossenen Firmenkundenvereinbarung möglich). Die jeweils gültigen Gebühren erfragen Sie bitte bei uns.

ZUSTELLEN/ABHOLEN:
Auf Anfrage und außer bei Barberechnungen stellen wir während der Budget-Stations-Öffnungszeiten Ihr Mietfahrzeug an den von Ihnen gewünschten Ort zu und/oder holen es ab. Hierfür berechnen wir pro Fahrt innerhalb der Stadtgrenzen der zuständigen Budget-Station € 32,00 und außerhalb der Stadtgrenzen die vorher gesondert vereinbarte Gebühr. Sofern wir Sie zum vereinbarten Ort und Zeitpunkt nicht antreffen, berechnen wir für jeden vergeblichen Versuch eine Gebühr von € 32,00.

SERVICE-GEBÜHR: Die zusätzliche Service-Gebühr für die Anmietung des Fahrzeugs an Flughäfen und Bahnhöfen beträgt 23 % auf den Gesamt-Mietbetrag (netto) zuzüglich 19 % USt..

FAHRZEUGRÜCKGABE: Soll die Rückgabe nicht während der Öffnungszeiten in unseren Budget-Stationen erfolgen, so müssen Sie den anderen Zeitpunkt oder den anderen Ort (z. B. Hotel) ausdrücklich mit uns vereinbaren. Halten Sie sich nicht hieran, so verlängert sich der Mietvertrag, bis das Fahrzeug wieder in unmittelbaren Besitz einer Budget-Station gelangt ist; dies gilt auch im Falle der Beschädigung des Fahrzeuges. Sofern Sie das Fahrzeug an einem anderen Ort zurückgeben als im Mietvertrag vereinbart, gilt dies als Einwegmiete und wir berechnen Ihnen zusätzlich zu dem Mietpreis die für den Rückgabestandort geltende Einweggebühr. Diese Regelung gilt nur im Inland; bei Rückgabe im Ausland fallen höhere Kosten an.
 

VERSPÄTUNGSENTGELT (LATE RETURN FEE): Wird das Fahrzeug ohne Zustimmung von Budget verspätet zurückgegeben, wird pro angefangenem Tag der Verspätung ein weiterer Miettag sowie ein Verspätungsentgelt in Höhe von € 10,00 berechnet. Es steht Ihnen frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

EINWEGMIETEN: Für Einwegmieten wird eine Gebühr erhoben. Die aktuellen Konditionen erfragen Sie bitte bei uns.

EINREISEVERBOT: Es ist nicht gestattet, mit dem Fahrzeug in diejenigen Länder zu fahren, die von Budget generell oder für bestimmte Fahrzeugmarken bzw. -modelle gesperrt sind.

HAFTUNG/HAFTUNGSREDUZIERUNGEN/BEARBEITUNGSENTGELT (DAMAGE PROCESSING FEE): Für die Beschädigung oder den Verlust des Mietfahrzeuges sowie ggf. weiterer Nebenkosten haften Sie gemäß Ziffer 9 der Mietvertragsbedingungen. Diese Haftung können Sie durch Abschluss einer der folgenden Haftungsreduzierungen gegen ein zusätzliches Entgelt bis auf einen bestimmten Selbstbehalt pro Schadensfall beschränken:
 

  • Theft Protection (TP) reduziert Ihre Haftung für Fahrzeugdiebstahl auf einen bestimmten Selbstbehalt
  • Collision Damage Waiver (CDW) reduziert Ihre Haftung für Schäden inkl. Fahrzeugdiebstahl auf einen bestimmten Selbstbehalt
  • Super Cover (SCDW) reduziert Ihre Haftung für Schäden inkl. Fahrzeugdiebstahl auf Null.


Im Schadensfall wird für den Bearbeitungsaufwand eine Bearbeitungsgebühr (Damage Processing Fee) in Höhe von € 30,00 erhoben. Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die erhobene Pauschale. Bei Abschluss von Theft Protection (TP), Collision Damage Waiver (CDW) oder Super Cover (SCDW) ist die Haftung für Schäden, Nebenkosten und Damage Processing Fee der Höhe nach auf den vereinbarten Selbstbehalt begrenzt. Die Höhe des im Schadensfall zu zahlenden Selbstbehalts variiert je nach Fahrzeuggruppe.

Die Super Cover deckt nicht die Beschädigung oder den Verlust mobiler Navigationsgeräte und kann nicht bei Reisen nach Osteuropa abgeschlossen werden.

Mieter unter 21 Jahren können die Super Cover nicht abschließen (Ausnahmen bei Ersatzfahrzeug-Mieten oder bei Anmietung im Rahmen einer mit Budget bereits abgeschlossenen Firmenkundenvereinbarung möglich).

WEGFALL DER HAFTUNGSREDUZIERUNG: Sämtliche Haftungsreduzierungen gelten vorbehaltlich der Regelung zum Wegfall der Haftungsreduzierung in Ziff. 11 der Mietvertragsbedingungen.

MIETER UNTER 25 JAHREN: Der Abschluss von CDW ist Voraussetzung für die Vermietung eines Fahrzeuges an Personen unter 25 Jahren.

VERKEHRSVERSTÖSSE/STRAFTATEN: Gem. Ziff. 9, 3. Abs. der Mietvertragsbedingungen ist der Mieter für die Folgen derartiger Handlungen voll verantwortlich und haftet Budget für alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten. Zum Ausgleich des resultierenden Verwaltungsaufwandes berechnen wir zusätzlich für jeden solchen Vorgang eine Bearbeitungsgebühr V/S von € 29,75. Es steht Ihnen frei nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die erhobene Bearbeitungsgebühr.

ERWEITERTE INSASSENUNFALLVERSICHERUNG:
Auf Wunsch kann der Mieter in eine bei der Versicherungsgesellschaft AIG Europe Ltd. bestehende Police mit eingeschlossen werden, welche – je nach Wahl einer von 2 möglichen Varianten – folgende Risiken abdeckt: Todesfall, Invalidität, Rettungs- und Hilfsleistungen, Reisegepäckschaden, bedingte Reise- und Unterbringungskosten, Schlüsselverlust. Es kann entweder die einfache Deckung (Kurzbezeichnung "PAI") zu einer Tagesprämie von € 6,00 pro Fahrzeug oder die erhöhte Deckung ("Super PAI") zu € 9,00 pro Miettag abgeschlossen werden. Da es sich um direkte Versicherungsprämien des Mieters handelt, unterliegen sie nicht der Umsatzsteuer. Bitte erfragen Sie die Versicherungssummen und sonstigen Konditionen bei Ihrer Budget-Station.

24-STUNDEN-HOTLINE:
Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug in eine Unfall-, Pannen- oder ähnliche Situation geraten, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die nächste erreichbare Budget Station. Falls dies nicht möglich ist, stehen wir Ihnen rund um die Uhr unter der Telefon-Nr. 01806 / 88 22 99 (0,20 €/Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,60 €/Anruf) zur Verfügung. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 (0) 1806 / 88 22 99.

Beachten Sie bitte im Übrigen die Bedingungen des Mietvertrages, die Einreisebeschränkungen und die Mietvertragsbedingungen. Abweichungen bei einzelnen Budget-Stationen in Deutschland sind möglich! Auf diese wird in der betreffenden Budget-Station besonders hingewiesen.